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Ca. 8% der deutschen Bevölkerung haben eine physische Einschränkung, die ihnen den Zugang zu Informationen
aus dem Internet erschwert. Aus diesem Grunde trat am 01.08.2002 das Bundesgesetz zur Gleichstellung behinderter
Menschen (BITV) in Kraft. Öffentliche Web-Auftritte des Bundes müssen bestimmten Kriterien auf Barrierefreiheit
genügen.
Aber auch Anbieter kommerzieller Web-Seiten bemühen sich zunehmend darum ihr Auftritte zugänglicher zu machen.
Das ist aber auch nicht verwunderlich, denn wer möchte schon jeden 12. Besucher aussperren?
Eines schon einmal vorweg: Es gibt keine komplette Barrierefreiheit im Internet! Das liegt daran, dass
Inhalte nicht immer verlustfrei z.B. aus der visuellen Form in die textliche überführt werden können.
Ausserdem lassen sich die Anforderungen von Auftraggebern und die Bedürfnisse von Menschen mit physischen
Einschränkungen nicht in jedem Fall hunderprozentig vereinbaren.
Schon bei der Planung einer Website kommt es darauf an alle Vorgaben des Auftraggebers, die Erwartungen der zukünftigen
Besucher und die rechtlichen Vorgaben in ein sinnvolles Ganzes zu integrieren.
Wir möchten Ihnen an dieser Stelle nur einen kleinen Einblick in das Thema Barrierefreiheit geben. In einem
persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie gerne ausführlicher über dieses wichtige
Thema.